Legal Victoria Falls

Eine Hochzeit an den Victoriafällen ist nicht nur ein einzigartiges, romantisches Abenteuer – sie kann auch rechtlich gültig und international anerkannt sein.

Damit Ihre Traumhochzeit in Simbabwe oder Sambia reibungslos und rechtskräftig verläuft, sollten Sie einige wichtige rechtliche Voraussetzungen kennen.

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✅Welche rechtlichen Anforderungen gelten für eine Hochzeit an den Victoriafällen?

Egal ob Sie auf der simbabwischen oder sambischen Seite heiraten möchten – beide Länder ermöglichen es ausländischen Paaren, sich rechtsgültig trauen zu lassen.

📋 Erforderliche Dokumente:
Für eine standesamtlich anerkannte Hochzeit benötigen Sie in der Regel:

- Gültige Reisepässe beider Partner
- Internationale Geburtsurkunden
- Ehefähigkeitszeugnis (Certificate of No Impediment)
- Bei früherer Ehe: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
- Zwei Trauzeugen (können auf Wunsch gestellt werden)
- Beglaubigte Übersetzungen ins Englische (falls nötig)

Zeitliche Vorgaben:
- Idealerweise sollten Sie mindestens 3–5 Werktage vor der Hochzeit vor Ort sein, um alle Formalitäten abzuschließen.
- In Simbabwe ist eine persönliche Vorsprache beim Registrar General notwendig – unsere Hochzeitsplaner übernehmen das gerne für Sie!

 

Heiraten in Simbabwe (Victoria Falls Town):

- Standesamtliche Eheschließung durch den Magistrat
- Heiratsurkunde mit Apostille für internationale Anerkennung
- Symbolische Trauung mit atemberaubendem Blick auf die Wasserfälle möglich
- Ideal kombinierbar mit Safari, Sunset-Cruise und Luxus-Lodge

Heiraten in Sambia (Livingstone):

- Ehe wird beim Registrar of Marriages in Livingstone registriert
- Dokumente sollten mindestens 3 Wochen im Voraus eingereicht werden
- Hochzeiten an exklusiven Orten möglich (z. B. auf Livingstone Island oder mit Blick auf die Fälle)

Internationale Anerkennung Ihrer Victoria-Falls-Hochzeit

Ihre Hochzeit an den Victoriafällen kann in Deutschland, Österreich und der Schweiz problemlos anerkannt werden, wenn:

- Eine Apostille (Haager Übereinkommen) auf der Heiratsurkunde vorliegt
- Eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche vorhanden ist (falls gewünscht)
- Die Eheschließung bei Ihrem heimischen Standesamt registriert wird

 

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